Edward Rymar (Szczecin)
Über die Oberhoheitsrechte des Deutschen Königreichs und der Mark Brandenburg an Gesamt-Pommern
Der Autor vertritt seit 20 Jahren die Meinung, dass die Ursache der Verwicklung Polens in die komplizierten Tributverhältnisse gegenüber dem Deutschen Reich in den obrigkeitlichen Rechten des Reiches gegenüber Pommern und Schlesien liegen könnten. Die Genese dieser Rechte reicht in die Zeiten Karls dem Großen zurück und findet eine Quellenbekundung in Form der Überlieferung von Einhard (Vita Caroli Magni) über die Unterstellung der baltischen Wieleten bis Unterweichsel (789). Durch Pepin, dem Sohn Karls des Großen, wurde Schlesien zusammen mit Böhmen der ewige Tribut auferlegt (806). Der Deutsche Staat als Erbe der karolingischen Monarchie im Osten, vermochte es, den polnischen Mieszko I. zum Tributär des eroberten Pommern zu machen. Ähnliche Zahlungspflichten gegenüber Deutschland oder Böhmen hatte er wohl nach der Einnahme Schlesiens (990), auch wenn sie erst im Vertrag von Quedlinburg bestätigt wurden (1054). Ganz ähnlich wurde Boleslaus III. Schiefmund nach der schon dritten Eroberung Pommerns (zwischen Oder und Weichsel) gezwungen, dem Reich einen Tribut für 12 Jahre zurück (1135) zu zahlen. Die polnischen Fürsten erklärten den deutschen Herrschern „Treue“ oder zahlten den Tribut im 12. Jh. (1146, 1157, 1172, 1183) auch wegen Schlesien und Pommern. Nach der dänischen Dominanz über Pommern (1185-1223/1225) wurde die Lehensobrigkeit über das Land nach dem Willen des Reiches auf Brandenburg übertragen (1231), das während des 13. und am Anfang des 14. Jhs. systematisch die Unterstellung oder territoriale Elimination der auf diesem Gebiet existierenden politischen Einheiten anstrebte. Die Brandenburger Markgrafen aus der askanischen Dynastie unterstellten die Fürste von Pommern (ca. 1234?, 1236, 1250), Mœciwoj II., den Fürst von Pommerellen sowie das Land Schlawe-Stolp (1269, 1273). Pommern, das ein eigenes Staatswesen war, wurde nie in den polnischen Staat integriert. Sogar Przemys³ II., Mœciwojs Nachfolger in Danzig, blieb nach der Krönung (1295) immer nur dux Pomeranie. Nach der Episode der böhmischen Herrschaft in Danzig, die durch das Reich legalisiert wurde (1300-1306), eroberten die Markgrafen das Gebiet von Pommerellen (1306-1308), und danach verkauften sie dem Deutschen Orden den östlichen Teil mit Danzig (1310). Sie erlangten die Einwilligung vom Deutschem Staat, der die Rechtstitel auf den Deutschen Orden übertrug. Schlesien, dessen Schicksal einen anderen Lauf nahm, wurde letztendlich auch nicht zum Bestandteil des von Wladislaus Ellenbogen erneuerten Königreichs Polen, das frei von den deutschen Ansprüchen war.
Der Artikel ist keine vollständige Präsentation der Argumente zu diesem Thema, sondern eine Zusammenfassung, Wiederholung und Ergänzung mancher Meinungen, die in den früher publizierten Vorträgen dargestellt wurden. Notwendig wurde der Artikel im Rahmen der Ausein¬andersetzung mit dem kritischen Auftreten von Gerard Labuda (Roczniki Historyczne 72, 2005, S. 31-61), um angesichts der existierenden Quellen bei der anderen von ihm vorgeschlagenen Vision des öffentlich-rechtlichen Verhältnisses Piasten-Polens mit dem Deutschen Staat im Mittelalter zu bleiben.
Abstract: On the rights of the Kingdom of Germany and the March of Brandenburg to sovereignty over the whole of Pomerania

Marek Derwich (Wroc³aw)
Zusammenfassung: Der Gründungsortmythos von £ysa Góra. Die Mönche und die Vergangenheit
In der bisherigen Geschichtsschreibung hat man nicht bemerkt, dass manchmal, meist am Ende des Bildungsprozesses der Legende von den Anfängen einer Abtei, Geschichten über die Geschichten des Ortes entstanden, wo die betreffende Abtei gegründet wurde. Der Autor schlägt vor, solche Legenden als die Gründungsortmythen zu benennen. Die Abtei £ysa Góra ist ein Beispiel von der Bildung solch einer vollen Legende der Anfänge: sie beginnt mit dem Grün¬dungsortmythos, danach kommt der Gründungsmythos und am Ende die mit ihm verbundene Legende von der Reliquientranslation. Der weitere Teil der Erwägungen wurde der Erklärung der Genese und Entwicklung des Gründungsortmythos von der Abtei £ysa Góra gewidmet. Die Entstehung eines solchen Mythos wurde durch die Naturbedingungen begünstigt: gerodete Waldhänge, Überreste der Steinbefestigungen einer alten Fluchtburg. In volkstümlichen Geschichten galten sie als Ruinen großer Schlösser, deren Bau man einer Herrin zuschrieb, die so hochmütig war, dass sie dafür von Gott bestraft wurde, indem er das Schloss mit einem Blitz zerstörte. In der gelehrten Version seit spätestens Mitte des 15. Jhs. hielt man die biblischen Giganten für die Erbauer des Schlosses. In der zweiten Hälfte des 15. Jhs verband man mit £ysa Góra die schon von Vinzenz Kad³ubek eingeführte Episode der Bezwingung des Heeres von Alexander dem Großen durch den polnischen Herrscher. Wiederum im Jahre 1536 fügte der Autor der ersten Klosterchronik der Legende der hochmütigen Herrin, dem Schloss und Alexander dem Großen eine Information über die heidnischen Tempel mit den Statuen dreier Götter bei, die von angekommenen Mönchen geschleift wurden. Der neuzeitliche Gründungs¬ortmythos von £ysa Góra erzählte also über drei nicht miteinander verbundene Episoden der Geschichte von £ysa Góra aus der Zeiten vor dem Klostergründung: über das Schloss, das von den Giganten erbaut und bewohnt wurde, über den Sieg des angreifenden Heeres (schon durch unsere Vorfahren) bei £ysa Góra und über die Liquidation des dort existierenden heidnischen Kultes durch die ersten Eremiten. Der Autor meint, es wurde relativ oft versucht, eine Gestaltung des Gründungsortmythos zu schaffen, jedoch selten führte das zur Entstehung einer entwickelten Form.
Abstract: Marek Derwich, The £ysa Góra undation myth. The monks and the past

Dariusz D¹browski (Bydgoszcz)
Die zwei russischen Ehen Leszeks des Weißen. Eine Episode aus der Geschichte Halyè-Wolhyniens und der polnisch-ruthenischen Beziehungen am Anfang des 13. Jahrhunderts
Die Autorität Oswald Balzers verursachte, dass – obwohl gewisse Zweifel auftauchten – es in der Wissenschaft als eine allgemein gültige Meinung aufgenommen wurde, dass die im Jahre 1207 geheiratete Grzymis³awa, die Tochter von Ingvar Jaroslavoviè, dem Fürsten von Luck, die einzige Gattin des Fürsten Leszek Bialys gewesen sein sollte. Man sollte jedoch da¬-rauf beachten, dass Halyè-Wolhynien Chronik, die die Ehe Leszeks mit Ingwars Tochter beschreibt, am Ende hinzufügt, dass der polnische Fürst sie zurückwies. Daraus kann man schlussfolgern, dass die Tochter von Ingvar mit der später bekannten Grzymis³awa nicht identisch sein muss. Auch andere Prämissen schließen eine solche Identität aus. Deshalb sollte man zur Kenntnis nehmen, dass es zwei russische Ehen Leszek des Weißen gab. Seine erste, 1207 oder anfangs 1208 geheiratete Gemahlin, war die mit Namen nicht bekannte Tochter Ingvars. Nach dem jähem Ende dieser Ehe heiratete Leszek (wahrscheinlich im Jahre 1210) Grzymis³awa. Für ihre Filiation gibt es keine klaren Quellenangaben. Glaubwürdig scheint die späte Überlieferung von Jan D³ugosz, dass sie die Tochter von Jaroslav war. Hypotetisch könnte man annehmen, es geht hier um Jaroslav Vladimiroviè, den Enkel von Mstislav Harald (dem Sohn von Vladimir Monomach). In seinen Erwägungen berücksichtigt der Autor sehr stark den Kontext der politischen Vorfälle in der Rus’.
Abstract: Two Ruthenian marriages of Leszek the White. A chapter from the history of Halicz-Volhynian Ruthenia and Polish-Ruthenian relations in early 13th c.

Tomasz Jurek (Poznañ)
Agnes regina. Auf der Suche nach der Frau von Boleslaus dem Kühnen
In dem in der ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts aufgesetzten Nekrolog des Klosters in Zwiefalten befindet sich unter dem Datum 14. März ein Eintrag Agnes regina. Einst hat man ihn mit der Kaiserin Agnes († 1077, Witwe von Heinrich III.) verbunden, aber diese Identifizierung war ganz bestimmt falsch. Es scheint vielmehr, dass man „Königin Agnes” in der Dynastie der Piasten suchen könnte. Denn das Kloster in Zwiefalten hatte in der ersten Hälfte des 12. Jhs. enge Beziehungen zu Polen (was ein Resultat der im Jahre 1115 geschlossenen Ehe zwischen Boleslaus III. Schiefmund und Salomea aus der Grafen-Familie von Berg war, für die Zwiefalten der traditionelle Ort des Begräbnisses darstellte). Im Klosternekrolog werden zahlreiche Piasten genannt. Man kann aber den Namen Agnes unter den bekannten europäischen Königinnen um die Wende des 11. und 12. Jahrhunderts nicht finden. In Polen dagegen lebte damals eine Königin, die Ehefrau von Boleslaus II. dem Kühnen († 1082), die in diesem Zusammenhang von Bedeutung sein könnte. Der im 15. Jh. wirkende Chronist Jan D³ugosz nannte sie Wyszes³awa, und diesen Namen – was man bis jetzt nicht bemerkte – hat er ganz bestimmt aus einer unbekannten Quelle entnommen. Es ist schwer festzustellen, ob diese Überlieferung glaubwürdig war. Es ist jedoch möglich, dass die Königin zwei Namen trug (Wyszes³awa Agnes), was damals oft üblich war. Man weiß nicht, woher diese Herrscherin stammte. In Frage kommen höchstwahrscheinlich die russischen Rjurikiden oder die tschechischen Pøemysliden (Tochter von Bøetislav?).
Abstract: Agnes regina. In search of Boles³aw the Bold’s wife

Maciej Zdanek (Kraków)
Tractatus contra sacra concilia von Jan Biskupiec. Eine neue Quelle zur Geschichte der polnischen Ekklesiologie im 15. Jahrhundert
Tractatus contra sacra concilia ist ein Werk, das der polnischen und allgemeinen Historiographie unbekannt ist. Sein Autor war Jan Biskupiec (ca. 1377 – 22.04.1452), Dominikaner und Provinzial in der polnischen Ordensprovinz, seit 1417 Bischof von Che³m, Beichtvater und vertrauter Ratgeber König Wladislaus Jagiellos. Der Text des Traktates ist als eine nicht komplette Kopie erhalten, die sich in der Biblioteca de la Universidad de Salamanca befindet, Handschrift 2504, f. 258v-265v. Das Manuskript ist ein Kodex aus dem 15. Jahrhundert, der dem Dominikaner Johann von Segovia gehörte. Das Traktat wurde in Krakau geschrieben. Die Inhaltsanalyse weist darauf hin, dass er höchstwahrscheinlich zwischen der zweiten Hälfte oder gegen Ende 1440 und der ersten Hälfte des Jahres 1441 entstanden ist. In Polen wurde damals diskutiert, ob man dem Basler Konzil und dem im Jahre 1439 gewählten Antipapst Felix V. gehorsam leisten solle. Dafür erklärte sich die Mehrheit des Episkopates und die Krakauer Universität. Jan Biskupiec ergriff in dieser Debatte Partei für die Seite, die treu zu Papst Eugen IV. stand und gegen das Konzil war. In seinem Traktat, vor allem unter Anlehnung an das kanonische Recht und die Heilige Schrift, legt Biskupiec dar, dass das Basler Konzil an dem Schisma schuldig ist, weil es Eugen IV rechtswidrig seines Amtes enthob und einen neuen Papst wählte. Biskupiec kritisiert die Handlungsweise des Konzils, entkräftet die Vorwürfe gegen Eugen und apologisiert ihn, vor allem aufgrund der durch ihn vollzogenen Unionen mit der griechischen und der armenischen Kirche. Der Autor hält auch einen Vortrag über die monarchische Konzeption der Kirche mit dem Papst als Oberhaupt, der durch den Willen Chris¬ti selbst über absolute Macht verfügt. Man darf ihn jedoch nicht zu den radikalen Theokraten zählen. Ein charakteristisches Merkmal des Traktates ist sein lebendiger und polemischer Stil. Dieser verbindet die theoretische Argumentation aus dem Bereich der Ekklesiologie mit historischen, politischen und aktuellen Bezügen. Eine kritische Edition und eine Übersetzung des Textes ins Polnische sind in Vorbereitung.
Abstract: Tractatus contra sacra concilia of Jan Biskupiec. A new source for the history of Polish ecclesiology in the 15th c.

Magdalena Bilska-Cieæwierz (P³ock)
Die Statuten der Vikare der Kollegiatskirche in Wiœlica aus dem Jahre 1442
Abstract: The 1442 statutes of the Wiœlica collegiate church vicars

Marcin Starzyñski (Kraków)
Zwei Nekrologe von Johann Albrecht (aus dem Krakauer Ratsbuch und dem Baltasar-Behem-Kodex)
Der König Johann Albrecht (1492-1501) ist der einzige polnische Monarch, dessen Person und Verdienste in Krakauer Stadtquellen in zwei Nekrolog-Texten festgehalten wurden. Der erste von ihnen wurde in ein Ratsbuch aus den Jahren 1500-1512 eingeschrieben, der zweite in ein Kopialbuch der Stadtrechte und Privilegien, den so genannten Baltasar-Behem-Kodex. Bis jetzt hat sie keiner von den Historikern im Ganzen kommentiert, obwohl sie aus den gedruckten Archiv- und Bibliothekkatalogen bekannt sein sollten. Die analysierten Texte enthalten eine Reihe von genealogischen, Johann Albrecht betreffenden Informationen, wie z.B. die genauen Daten der Wahl, Krönung oder Beerdigung. In beiden Nekrologen wurde unterstrichen, dass der König drei Tage vor seinem Tod die Stimme verloren hat, was in anderen zeitgenössischen Quellen bestätigt wird. Die Beschreibung des Feldzuges gegen Moldau, die sich im Nekrolog aus dem Baltasar-Behem-Kodex befindet, ist mehr als 10 Jahre älter als der Bericht Maciejs von Miechów, der aus der ersten gedruckten Ausgabe seiner Chronik (1519) bekannt ist. Diese Beschreibung enthält auch Tatsachen, welche der Chronik unbekannt sind (Gesandtschaft von Wladislaus Jagiellonen nach Suczawa). Jener Nekrolog enthält außerdem die älteste Quellenerwähnung, die von dem Bau des Barbakans in Krakau und von der persönlichen Teilnahme des Königs in diesem Unternehmen berichtet. Im vorliegenden Artikel konzentrierte sich der Autor auf die Darstellung der Quellen, in denen sich die besprochenen Texte wiederfinden; dabei wurde die Chronologie der Entstehung des Baltasar-Behem-Kodexes korrigiert. Auch die in der Literatur vertretenen Meinungen, dass die Autoren der analysierten Nekrologe an¬geblich Krakauer Notare (Johann Heydecke oder Baltasar Behem) gewesen seien, wurden einer Kritik unterzogen. Bei der Analyse des Nekrolog-Inhaltes wurde auf die Informationen, wel¬che den die Person des Königs betreffenden Wissensbestand ergänzen, hingewiesen. Im Anhang wurde die Edition beider Texte beigefügt. Dieser Beitrag ist eine Ergän¬zung der bisherigen Forschungen über Johann Albrecht, gleichzeitig ist es ein Postulat, die Arbeit an der von Fryderyk Papée, dem Biographen des Königs, nicht realisierten Quellensammlung Acta Joannis Alberti aufzunehmen. In dieser Edition würde sich das Quellenmaterial befinden, das die letzte Dekade der Geschichte Polens im 15. Jahrhundert erleuchten könnte, sowohl in den internationalen, als auch den inneren Beziehungen. Die hier publizierten Nekrologe sollten seinen Abschluss bilden.
Abstract: Two obituaries of John Olbracht (from the Cracow municipal council records and the Codex of Balthasar Behem)

In dem Artikel wurden die Informationen zum Thema der Typen mittelalterlicher und neuzeitlicher Stadtsiegel Posens geordnet. Sie wurden in etlichen Gruppen besprochen: die allgemeinstädtischen Siegel mit der Bezeichnung: „sigillum”, „der Siegel” (II); die allgemeinstädtischen Sekretsiegel (III); die Gerichtssiegel (IV); die Siegel mit zweifelhaftem Charakter (V). Das Vorhandensein mancher in der gegenständlichen Literatur beschriebenen Siegeltypen wurde angefochten, die Angaben zu einigen anderen Typen wurden verifiziert. Es wurden siebzehn Siegeltypen besprochen, deren Vorhandensein man anhand erhaltener Archivmaterialien bestätigen kann.
Abstract: Taxonomy of medieval and early modern municipal seals of Poznañ. Status causae et controversiae